Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand April 2019

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Granberg Deutschland GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Eggeweg 91, 33617 Bielefeld. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Abwicklung aller von uns durchgeführten Verkäufe und Lieferungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben.

Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer vorab technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

Ist eine Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

Unsere Erfüllungsgehilfen sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Soweit wir das unterbreitete Angebot des Kunden nicht innerhalb der unter Ziff. 2 genannten Frist annehmen, sind unsere Unterlagen uns unverzüglich vollständig zurückzusenden.

 

§ 4 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, ohne die noch jeweils hinzuzurechnende Mehrwertsteuer in der jeweilig geltenden Höhe.

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk oder Verkaufslage ausschließlich Verpackung, Fracht, Rollgeld, Aufladen und Abladen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Sofern nichts Anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser genanntes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, wird unsere Forderung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, einer gesonderten Mahnung bedarf es hierzu nicht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet (z. B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Spezialanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

§ 6 Lieferzeit

Feste Terminzusagen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns bestätigt wurden. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt den Kunden erst zum Rücktritt, nach dem dieser uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese nicht eingehalten wurde.

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten, werden wir den Käufer informieren und eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet.

Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten und beim Verkäufer) sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns nach eigenem Ermessen entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Eine Nachfristsetzung seitens des Kunden ist auf mindestens 6 Wochen zu bemessen.

Überdies haften wir in diesem Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs in Höhe von 1 % des Lieferwertes des Gegenstandes, der verspätet hergestellt wird. Ein Recht darüberhinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, ist auf Fälle beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen vor (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent). Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Ferner hat der Kunde Dritte auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen. Seite 2 von 2

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtungen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

 

§ 8 Ausführung und Ausstattung

Ausführung und Ausstattung des Werkes (Ware) ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Im Übrigen sind wir berechtigt, den Inhalt der Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu bestimmen. Abbildungen, Maße, Zeichnungen oder andere technische Daten sind annähernd. Technische Verbesserungen bleiben vorbehalten.

Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur solche Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind. In Ergänzung der gesetzlichen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach der von uns gelieferten Produktbeschreibung erwarten kann.

Angaben Dritter in Werbemedien oder Prospekten oder mündliche Aussagen Dritter zur Beschaffenheit des Kaufgegenstandes sind nicht verbindlich. Insoweit ist allein dieser Vertrag maßgeblich.

 

§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Der Käufer hat uns die zur Prüfung des gerügten Mangels erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die Ware zu diesen Zwecken zu übergeben.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Alle Beanstandungen, als auch Rechte des Kunden wegen Mängeln sind in Textform, also z.B. per Brief, Telefax oder EMail an uns zu richten. Der Kunde kann zunächst nur Nacherfüllung verlangen; hierzu gewährt uns der Kunde eine angemessene Frist.

 

§ 10 Schadensersatz

Bei unberechtigter Verweigerung der Vertragsdurchführung durch den Kunden leistet der Kunde nach fruchtlosem Ablauf einer durch uns zu setzenden angemessenen, mindestens 14- tätigen Nachfrist zur Abnahme Schadensersatz in Höhe von 15 % der Brutto-Auftragssumme, soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale sei. Uns bleibt vorbehalten, einen über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden Schaden durch eine gegebenenfalls eingetretene Wertminderung der Ware ergänzend geltend zu machen.

Schadensersatzansprüche des Kunden, bis auf die hier zugestandenen, gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die aufgrund von Vorsatz- oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind und nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Im Falle von durch den Kunden verschuldeten Verzögerungen betreffend die Anlieferung der Ware, die nach schriftlicher Terminabstimmung entstanden sind, sind wir berechtigt, unsere hierdurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen, sowie Lagergebühren in Höhe der ortsüblichen Sätze zu erheben. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass im konkreten Fall ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist.

 

§ 11 Sonstiges

Für Fehler, die aufgrund von Druckfehlern in den Prospekten der Hersteller entstehen, haftet der Hersteller. Eine Haftung wird auch dann nicht übernommen, wenn diese durch den Hersteller der Prospekte bzw. dessen Verwender ausgeschlossen sein sollte.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person, ist der Erfüllungsort ausschließlich unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

 

§ 13 Anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Ist der Kunde Verbraucher gelten zusätzlich die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften des Wohnsitzlandes des Kunden.